Der Vorstand von Troisdorf Aktiv e.V.

Die Mitgliederversammlung am 20.03.2012 wählte einen neuen Vorstand.

Team TroisdorfAktiv

1971 bis 2011

Troisdorfer City-Werbegemeinschaft

("Troisdorf Aktiv e.V.")

Die City-Werbegemeinschaft "Troisdorf Aktiv e.V." wird in diesem Jahr 40 Jahre jung. Ihr gehören Einzelhändler, Dienstleister und Freiberufler an, die sich zum Ziel gesetzt hatten und haben, ihre Kräfte zu bündeln, um die Innenstadt für Ihre Geschäfte, die Kunden, Besucher und Anwohner attraktiver zu machen.

Der Grad der Attraktivität einer City ist das werbeträchtigste Aushängeschild einer Stadt. Kriterien für den Grad der Attraktivität einer City sind u.a.:

  • verkehrstechnisch gute Anbindung und Erreichbarkeit sowie ausreichende Parkmöglichkeiten;
  • ein schönes bauliches und gestalterisches Ambiente (Erscheinungsbild) der Innenstadt,
  • ein ansprechendes Warengebot in den Fachgeschäften und der Gastronomie und
  • letztlich, dass das Verweilen und Einkaufen in der City zum Erlebnis wird.
  • Findet der Kunde/Besucher all dieses zu seiner Zufriedenheit vor, dann fühlt er sich wohl und wird gerne wieder kommen. Seine Erfahrungen wird er anderen mitteilen und so wesentlich zum "Ruf" (Image) der Stadt beitragen.

    Diese Erkenntnis und die Notwendigkeit, den Einzelhändlern rechtzeitig in den stadtplanerischen Entscheidungsgremien der Politik und Verwaltung Gehör zu verschaffen, war vor 40 Jahren Anlass zum Zusammenschluss der Einzelhändler in einer "City-Werbegemeinschaft". Ermutigt und unterstützt wurden die Troisdorfer Einzelhändler hierbei durch den in Siegburg ansässigen Einzelhandelsverband.

    Die Namenswahl der Werbegemeinschaft war schon Programm an sich, da es in Troisdorf- Mitte keine eigentliche Innenstadt gab. Die Geschäfte reihten sich hauptsächlich entlang der Bundesstraße B8 von der Frankfurter Straße über die Kölner Straße bis zur Dynamit Nobel (heutiges Rathaus). Weitere Geschäfte gab es in den Seitenstraßen: Kirchstraße, Klevstraße, Alte Poststraße, Hippolytusstraße, Schloßstraße, Wilhelm-Hamacher-Straße und Wilhelmstraße. Die Alte Poststraße hatte als Entlastungsstraße keine Bedeutung.

    Alle Straßen waren für den Durchgangsverkehr geöffnet, da es damals weder eine Umgehungsstraße noch die Autobahn A59 gab. Wie in den alten Fotos erkennbar, war dieser enge "Schlauch", durch den sich neben dem Anlieger- und Zuliefererverkehr zusätzlich der gesamte Durchgangsverkehr (einschließlich Lastverkehr) quälen musste, noch weitgehend beidseitig mit Altbaubestand (Wohnhäusern) und vielen Einzelhandelsgeschäften besetzt.

    Erst 1982 entstand durch den Bau der Fußgängerzone und durch die Herausnahme des Verkehrs aus Haupt- und Nebenstraßen so etwas wie ein langgestreckter, in sich geschlossener City-Bereich zwischen Wilhelm- und Kirchstraße. Die Geburt der Fußgängerzone verursachte bei Bürgern wie Kunden vielfach erhebliche "Wehen"schmerzen, da vorerst einmal liebgewordene Annehmlichkeiten wegfielen: Man konnte die Geschäfte nicht mehr direkt mit dem Auto anfahren und die gekaufte Ware im Kofferraum verstauen. Die Parkplätze zu beiden Seiten der Kölner Straße - jetzt Fußgängerzone - gab es nicht mehr. Längere Wege zum Parkplatz, Parkhaus oder Tiefgarage mussten (leider auch "bepackt") in Kauf genommen werden. Auch bei den ansässigen Geschäftsleuten kam das Projekt "Fußgängerzone" nicht überall gut an. Für einige bedeutete diese autofreie Zone das geschäftliche Aus: z.B. für Möbelgeschäfte (Möbel Franz), für die Tankstellen Pütz und Wymar sowie für den Steinmetz Mimzeck (heute Allianzgebäude).

     

    Einhergehend mit der Gestaltung eines Innenstadtbereiches waren die baulichen Veränderungen. Nur wenige markante alte Häuser sind aus dem Altbaubestand heute noch erhalten.

     

    Die auf den folgenden Seiten abgebildeten Fotoansichten zeigen Ihnen in einer Gegenüberstellung "damals - heute", welche bauliche rasante Entwicklung hier in den letzten 40 Jahren stattgefunden hat. Viele Straßenansichten sind fast nicht wieder zu erkennen.

    Die neuen, von "Troisdorf Aktiv" geschossenen Fotos wurden aus dem gleichen Blickwinkel aufgenommen wie ihn die alten Fotoansichten zeigen, die uns freundlicherweise von der Heinz-Müller-Stiftung (im Rathaus) für diese Bildbroschüre zur Verfügung gestellt wurden. Hierfür möchte "Troisdorf Aktiv e.V." herzlich danken. Auch möchten wir unseren Dank unserem Mitglied, dem Rautenberg Media & Print Verlag aussprechen, der durch sein Sponsering Druck und Veröffentlichung dieser Bildbroschüre ermöglicht hat.

    Wir wünschen nun Allen viel Freude und Aha-Erlebnisse auf der nostalgischen Rundreise durch die damalige "Innenstadt" von Troisdorf.

    Ihre

    City-Werbegemeinschaft
    B. Dölling,
    1. Vorsitzender
    Troisdorf Aktiv e.V.

    §1
    Name und Sitz

    (1) Der Verein führt den Namen ,,Troisdorf Aktiv e.V.“.
    (2) Der Verein hat seinen Sitz in Troisdorf und ist beim Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg
    eingetragen.
    (3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr


    §2
    Zweck

    (1) Aufgaben des Vereins sind
    - die Förderung des Weltbewerbs,
    - die Steigerung der Attraktivität der Troisdorfer Innenstadt und
    - die Image-Pflege in der Troisdorfer City durch Dienstleistungs- und Gewerbetreibende, Freiberufler, Immobilienbesitzer, Bürger und Anwohner der Innenstadt (Innen- und Außenwirkung).
    Die Wahrnehmung dieser Aufgaben erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Politik, Verwaltung und
    städtischen Institutionen der Stadt Troisdorf.

    (2) Eine enge Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der Wirtschaftsförderung oder mit Werbegemeinschalten ist anzustreben.


    §3

    Mitgliedschaft
    (1) Dem Verein können natürliche und juristische Personen beitreten, die die Zielsetzung des Vereins bejahen. Dies sind vorrangig Dienstleistungs- und Gewerbetreibende, die in der Troisdorfer Innenstadt ihren Wirkungsbereich haben, aber auch Freiberufler, Immobilienbesitzer, Bürger und Anwohner der Innenstadt, denen Erhalt und Steigerung der Lebensqualität in ihrer City am Herzen liegt.
    Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

    (2) Vertreter des Rates und der Verwaltung der Stadt Troisdorf werden regelmäßig zu den erweiterten Vorstandssitzungen eingeladen und haben beratende Funktion.

    (3) Der Verein hat
    - ordentliche Mitglieder
    - fördernde Mitglieder und
    - Ehrenmitglieder.

    (4) Natürliche und juristische Personen können ordentliche Mitglieder werden.

    (5) Natürliche und juristische Personen können fördernde Mitglieder werden, die durch Zuwendungen, Beitragszahlungen oder sonstige Leistungen die Vereinsziele unterstützen; sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder.

    (6) Natürliche Personen können Ehrenmitglieder werden, die sich um die Ziele des Vereins besonders verdient gemacht haben. Ein Ehrenmitglied hat Stimmrecht, unterliegt aber nicht der Beitragspflicht.
    Der Vorstand kann eine Ehrenmitgliedschaft aussprechen und Ehrenmitglieder zu Schirmherren des
    Vereins ernennen.

    §4
    Beendigung der Mitgliedschaft

    (1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Geschäftsaufgabe sowie ferner bei natürlichen
    Personen durch Tod und bei juristischen Personen durch Auflösung.

    (2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig. Die Beitragspflicht wird dadurch nicht berührt, sie besteht bis zum Ablauf des laufenden Geschäftsjahres.

    (3) Der Verein kann ein Mitglied aus wichtigem Grunde ausschließen. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand.

    (4) Die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen drei Monate nach Fälligkeit nicht nachkommt. Hierüber entscheidet der Vorstand.


    §5
    Mittelverwendung

    (1) Der Verein ist selbstlos tätig und deckt seine Mittel in erster Linie aus Mitgliedsbeiträgen, freiwilligen Beiträgen und Spenden. Zur Erfüllung der Vereinszwecke sind zusätzlich öffentliche Zuwendungen anzustreben.

    (2) Über die Höhe der Beiträge beschließt die ordentliche Mitgliederversammlung. Für fördernde Mitglieder wird der Jahresbeitrag im Einzelfall mit dem Vorstand vereinbart.

    (3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäl3ig hohe Vergütung begünstigt werden.

    (4) Alle lnhaber von Ämtern des Vereins sind ehrenamtlich tätig. Notwendige Aufwendungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben werden aus der Kasse des Vereins ersetzt.


    §6
    Organe des Vereins

    Vereinsorgane sind
    - die Mitgliederversammlung
    - der Vorstand
    - Beiräte für spezielle Aufgaben (z.B. Pressesprecher, Ist-beauftragter)
    - Ausschüsse, soweit der Vorstand solche für bestimmte Aufgaben berufen hat.


    §7
    Vorstand

    (1) Der Vorstand besteht aus
    - dem Vorsitzenden,
    - dem Stellvertreter,
    - dem Schrittführer,
    - dem Kassenwart und
    - den Beisitzern (maximal vier).

    Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.

    (2) Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von 2 Jahren von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer.

    (3) Der Vorstand wird vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter einberufen. Er trifft mindestens zweimal im Jahr zusammen.

    (4) lm Falle eines vorzeitigen Ausscheidens von Mitgliedern des Vorstandes können neue Vorstandsmitglieder vom Vorstand kooptiert werden. Die Kooption bedarf der Bestätigung durch die folgende Mitgliederversammlung.

    (5) Der Vorstand führt ehrenamtlich die Geschäfte des Vereins; ebenso nehmen Beiräte und Ausschussmitglieder die ihnen übertragenen Aufgaben ehrenamtlich wahr. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Vertretung erfolgt jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstands.

    (6) Der Vorstand ist berechtigt, dritte Personen gegen Erstattung der entstehenden Materialkosten und ggf. eines geringen Entgelts temporär mit Sekretariatsarbeiten zu beauftragen, wenn die Arbeitslast nicht von dem/der Schriftführer/in allein bewältigt werden kann. Die Kassenführung verbleibt uneingeschränkt in der Verantwortung des Kassenwartes und kann nicht ausgelagert werden.

    (7) Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die Beschlüsse können auch schriftlich (im Umlaufverfahren) oder in Eilfällen auf telefonischem Wege herbeigeführt werden; im letzteren Falle ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich.


    §8
    Ausschüsse, Beiräte

    (1) Wenn ein Ausschuss gem. § 6 besteht, kann der Vorstand in Einzelfällen auch Nichtmitglieder,
    die Fachleute (Sachverständige) sind, in diesen berufen. Ein Nichtmitglied soll jedoch nicht
    zum Vorsitzenden eines Ausschusses gewählt werden.

    (2) Beiräte werden auf die Dauer der jeweiligen Amtsperiode eines Vorstandes vom Vorsitzenden für
    bestimmte, spezielle Aufgaben bestimmt (z.B. Pressesprecher, IT-Beauftragter als Verantwortlicher
    für die Gestaltung des Internetauftritts des Vereins).

    (3) Ausschussleiter und Beiräte nehmen an den Vorstandssitzungen mit Stimmrecht teil.


    §9
    Mitgliederversammlung

    (1) Ordentliche Mitgliederversammlungen sollen grundsätzlich einmal jährlich stattfinden. Sie werden vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich eingeladen.

    (2) Anträge, die spätestens eine Woche vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sind, müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden.

    (3) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

    (4) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens ein Fünftel aller Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt. Darüber hinaus kann der Vorstand nach Bedarf außerordentliche Mitgliederversammlungen in einer von ihm für angemessen gehaltenen kurzen Frist einberufen.

    (5) Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende oder in seinem Einvernehmen ein anderes Vorstandsmitglied.

    (6) Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit.

    (7) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen; sie sind vom Leiter der Mitgliederversammlung zu unterzeichnen.

    (8) Wahlen erfolgen geheim, falls nicht die Versammlung einstimmig Wahl durch Akklamation beschließt.


    §10
    Satzungsänderungen

    (1) Satzungsänderungen werden der Mitgliederversammlung vom Vorstand zur Abstimmung vorgelegt. Ihre Annahme erfordert eine Mehrheit von Zweidrittel der abgegebenen Stimmen.

    (2) Satzungsänderungen, die vom zuständigen Amtsgericht (Vereinsregister), von Aufsichtsbehörden oder vom Finanzamt aus formellen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand allein beschließen. Er muss jedoch die nächste Mitgliederversammlung unterrichten.


    §11
    Auflösung des Vereins

    (1) Der Verein wird aufgelöst, wenn dies in zwei aufeinanderfolgenden Mitgliederversammlungen, die mindestens sechs Wochen auseinander liegen müssen, mit Dreiviertel-Mehrheit beschlossen wird.

    (2) Über die Verwendung des Vereinsvermögens befindet die Mitgliederversammlung im Rahmen der Beschlussfassung über die Vereinsauflösung. Nachweislich nicht verbrauchte Mittel aus dem jährlichen Zuschuss der Stadt Troisdorf sind an diese zurück zu geben.

    §12
    Inkraftsetzung

    Diese von der Mitgliederversammlung am 10. Oktober 2002 - mit den Änderungen vom 16. Oktober 2008 - beschlossene Satzung triff mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.


    Troisdorf, 11. November 2008

    Vorstände von 1971 bis 2011


    Der erste Vorstand
    1. Vorsitzender Hermann-Josef Becker(Tabakwaren)
    2. Vorsitzender Rolf Polster(Schuhhaus)
    Geschäftsführer Cornel Tschacher(Versicherungen)
    Schriftführer Paul Hebbecker(Cafe Breuer)
    Kassierer Edmund Franz(Möbel)
    Beisitzer Herbert Muth(Textilien)
    Beisitzer Hans-Günther Seilinger(Elektro Menne)
    Beisitzer Johannes Schell(Porzellanwaren)
    Beisitzer Klaus Berg
    Beisitzer Cäcilia Dechert(Tabakwaren)


    Die weiteren Vorsitzenden in den folgenden Jahren
    1985 - 1989 Hans-Günther Seilinger(Elektro Menne)
    1989 - 2000 Paul Hebbecker(Cafe Breuer)
    2000 - 2003 Petra Hadjinicolaou (Sport Jäger)
    2003 - 2008 Jutta Günther (Juwelier
    2008 - heute Berthold Dölling (ehem. Juwelier)

    Verantwortlich im Sinne des Presserechts und des §6 des Medienstaatsvertrages:

    1.Vorsitzender
    Berthold Dölling
    Hippolytusstr. 21
    53840 Troisdorf
    Tel.: 02241 / 974 4613

    Geschäftsführer
    Hans Dahl
    Arndtstrasse 9
    53859 Niederkassel

     

    Tel.:02208/5000766
    Fax:02208/5000768

    E-Mail: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.

    Haben sie Anregungen oder Fragen? Sie können gerne eine Nachricht an mich senden.

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